Körner und Oelkers – Kompetent und zuverlässig

Der Besitz von Eigentum, unabhängig davon, ob es sich um ein Zinshaus, ein Gewerbeobjekt oder eine Eigentumswohnung handelt, bedeutet für den Eigentümer immer Aufwand an Zeit und Geld, eventuell auch Streitigkeiten.

Sei es die Erstellung einer korrekten Jahresabrechnung, das Einfordern ausstehender Wohngeldzahlungen, das Aussprechen von Kündigungen,
die Behebung von Schäden oder die Verhandlung mit Behörden und Versicherungen. Fast immer sind detaillierte Sach- und Fachkenntnisse über die aktuelle Rechtslage erforderlich, um klare Entscheidungen treffen und Forderungen durchsetzen zu können.

Wir behaupten nicht, dass wir alle Lösungen kennen oder alle Probleme selbst erledigen,
aber wir haben über 20 Jahre Erfahrung und pflegen langjährige Kontakte zu Fachleuten und Spezialisten wie Architekten, Steuerberatern und Anwälten, auf dessen Ressourcen wir ebenfalls zurückgreifen können. Darüber hinaus haben wir über Jahre einen Stamm von zuverlässigen Handwerksfirmen aufgebaut.

Gerade in der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, dass Ihr Immobilienvermögen nachhaltig, werterhaltend und erfolgsorientiert verwaltet wird.

WEG-Verwaltung

Die grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und häufig in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben, können und sollten jedoch nicht darauf beschränkt sein.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümerund/oder Bewohner nicht sehen, die aber die Grundlage einer qualifizierten Verwaltung von Immobilien bilden.

Leistungsverzeichnis WEG – Verwaltung

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, Bestands erhaltender,
organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.

Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Die Aufgaben sind unter anderem:
– Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung.
– Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
– Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
– Aufstellung des Wirtschaftsplanes.
– Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
– Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenständer der Gemeinschaft.
– Entgegennahmen und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
– Entgegennahmen von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
– Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen von Verträgen). Abschluss und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurden.
– Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.
– Der Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren.
– Die Vertragsdauer wird in der Regel bei der Verwalterbestellung festgelegt. Die Konditionen über eine WEG -Verwaltung sind frei verhandelbar.

Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine ausführliche und vollständige
Tätigkeitsübersicht gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz zur Verfügung.

Mietverwaltung

Im Bereich der Mietverwaltung verstehen wir es als unsere Hauptaufgabe, Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und Aufgaben als Wohnungseigentümer und Vermieter zu entlasten.

Unser Leistungsverzeichnis ist eine ausführliche, aber keine vollständige Auflistung aller Leistungen für eine Mietverwaltung. Gern besprechen wir alle Wünsche mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch und erstellen ein individuelles Angebot.

Leistungsverzeichnis Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung
– Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
– Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
– Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
– Verhandeln mit Behörden und Dritten.
– Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggf. auch über Örtliche Makler. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
– Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten.
– Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
– Durchführung der Hausordnung, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
– Übergeben der Wohnung an neue Mieter.
– Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
– Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
– Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
– Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.

Kaufmännische Betreuung
– Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl ein Mietkonto, lautend auf den Namen des Eigentümers, an. Auf Wunsch wird ein Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt und das für Online Banking eingerichtet wird.
– Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
– Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem
Mahnverfahren.
– Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
– Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten von ihrem Eigengeld.
– Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen. Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
– Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
– Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
– Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
– Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.
– Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.
– Anlage freier Geldmittel als Festgeld, wenn vom Eigentümer gewünscht.
– Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.
– Aufnahme des Objektes in den bestehenden Rahmenvertrag der Verwaltung mit der Provinzial-Versicherung für die Gebäude- sowie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mit dem Ziel, günstigere Prämien bei mindestens gleichem Versicherungsschutz zu erhalten und der Maßgabe, dass sich diese Leistungen keinesfalls verschlechtern dürfen zum nächstmöglichen Termin.
– Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.
– Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf.

Technische Betreuung
Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer. Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine
Instandsetzungsaufträge bis EUR 1.500,00 + MwSt. bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe.
– Jährliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel.
– Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
– Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaß nahmen mit ihren Auswirkungen.
– Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht.

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